Ist Ihr Reglement bereit für die Energiewende?

Das Schweizer Stimmvolk hat der Energiestrategie 2050 zugestimmt. Um das Ziel zu erreichen hat der Bundesrat das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet (EnG und Strom VG). Es ist wichtig, dass diese Änderungen zeitgerecht übernommen werden. 

Die Bundesgesetzgebungen und Normen geben den grössten Teil des reglementarischen Inhalts vor. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Anpassungen oft nicht übernommen worden sind. 

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Hier einige Themen, welche vor einer Veränderung stehen:

– Das Praxismodell hat noch keine bundesweite Regelung. Hingegen steht das ZEV im Jahr 2023 vor diversen Veränderungen. Der Ort der Produktion kann weitere Grundstücke umfassen.
(EnV Art. 14 Abs. 2)
– Weiter prüft der Bundesrat Bestimmungen zur Definition und Eingrenzung des Orts der Produktion; er kann die Nutzung von Anschlussleitungen erlauben.
(EnG Art. 16 Abs. 1-2 / Revision StromVG)
– Der Netzbetreiber kann die Anschlussebene NE5 oder NE7 vorgeben und regelt den Leistungsbezug in ausserordentlichen Situationen (OSTRAL).

Zusammenfassung / Ihr Nutzen

  • Rechtlich vorgeprüftes Reglement zu einem fairen Preis
  • Erfahrung mit verschiedenen kantonsübergreifenden Reglementen
  • Prüfung bestehendes Reglement
  • Einführung des neuen Reglements in Ihre Organisation
  • Vorstellung neues Reglement in Kommissionen (Werkkommission, Energiekommission etc.)
  • Systematische Überprüfung der Netzkostenbeiträge

05.05.2022